
Gera. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die seit Februar dieses Jahres nach Deutschland gekommen sind, werden ab 1. Juni 2022 von den Jobcentern der jeweiligen Kommunen betreut. Sie wechseln somit vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nach SGB II.
ThINKA Gera unterstützt seit Ende Mai ukrainische Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe von Mitarbeiter:innen des Jobcenters und Übersetzer:innen beim Ausfüllen und Vervollständigen der entsprechenden Antragsformulare. Zu fest vereinbarten Terminen kamen mehrere Antragstellende bzw. Bedarfsgemeinschaften in den Räumlichkeiten der OTEGAU zusammen. Viele sind derzeit übergangsweise im Schullandheim Gera untergebracht, bis eine Wohnungszuweisung über das Sozialamt erfolgt. Teilweise sind die Personen aber auch zu uns gekommen, nachdem sie bereits die Gemeinschaftsunterkunft verlassen konnten und eine Wohnung bezogen haben.
Über die mitzubringenden notwendigen Dokumente wurden die Geflüchteten vorab informiert, sodass die Anträge direkt vor Ort von den Mitarbeiter:innen des Jobcenters geprüft und mit in die Behörde genommen werden konnten. Notwendige Kopien von Dokumenten wurden ebenfalls gleich dazu angefertigt und den Anträgen beigefügt. Die Rücklaufquote unvollständiger Anträge konnte auf diese Weise minimiert werden. Einige der ukrainischen Geflüchteten vereinbarten aufgrund ihres hohen Unterstützungsbedarfs zusätzliche Beratungstermine mit den ThINKA-Mitarbeiter:innen.
ThINKA konnte hier seiner Rolle als unabhängige Beratungsstelle und seiner Lotsenfunktion gerecht werden und Menschen nachhaltig dabei helfen sich im Sozialsystem vor Ort zurechtzufinden und wichtige Unterstützung zu erhalten.