Gera. Viele sozialgesetzliche Änderungen und weitere Neuregelungen in anderen Bereichen gilt es im Jahr 2020 zu beachten. Rente, Impfpflicht, Wohngelderhöhung, Paketgebühren und vieles andere mehr… dürfte für alle Bürger*innen von Interesse sein. Das Projekt ThINKA – Gera organisierte daher im Rahmen des Cafés der Begegnung eine Informationsveranstaltung in der Werner-Petzold-Str. 10 in Lusan. Während der Vorbereitung der Veranstaltung durch Sozialberaterin Frau Jung stellte sich heraus, dass ein vergleichsweise größeres Interesse an dieser Thematik besteht als erwartet.Daher wurden bereits vorher noch zwei weitere Termine zu diesem Thema organisiert. So in der Begegnungsstätte Erich-Mühsam-Str. für Bieblacher Bürger*innen und ein Termin in den Räumen der OTEGAU auf Bitte von Sozialpädagoginnen für interessierte Maßnahmeteilnehmende und Anleitende.
Im Rahmen des Café der Begegnung in Gera-Lusan fanden sich 22 interessierte Bürgerinnen und Bürger ein. Frau Jung ging zunächst auf die Rentenerhöhungen ein, die ab 01.07.2020 gültig werden. Der Rentenwert Ost steigt damit auf 97,2% des Westwertes. Der momentane Stand der vieldiskutierten Grundrente wurde ebenso besprochen wie die Änderungen bei Sozialabgaben und Arbeitslosenversicherung. Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe war ein weiterer wichtiger Punkt, auch die Anhebung des Unterhaltsvorschuss und die Änderungen beim Bezug des Kinderzuschlags. Durch die ab 01.01.2020 erfolgte Wohngeldreform kann sich für viele evtl. der Bezug von Wohngeld auf Antrag ergeben oder vielleicht erhöhen. Zu den genannten Themen gab es eine ganze Reihe Fragen von Teilnehmenden, die während des Vortrages und teils auch im Anschluss noch besprochen werden konnten. Interessiert wurden die Informationen zur Impfpflicht gegen Masern, die Anhebung des Mindestlohnes von 9,19 € auf 9,35 €, die Erhöhung der Strompreise, die Senkung der Mehrwertsteuer für Zugtickets, das Verbot von Plastiktüten und die Erhöhung der Preise bei Päckchen und Paketen aufgenommen und diskutiert.
Mit den beiden Folgeveranstaltungen konnten zu dieser Thematik 45 interessierte Personen erreicht werden, wobei wir davon ausgehen können, dass mit den vorbereiteten Materialien noch weitaus mehr Menschen informiert werden. Sozialpädagogen*innen und Anleitende wirken darüber hinaus als Multiplikatoren und geben die Informationen zu den neuen rechtlichen Regelungen an Maßnahmeteilnehmende weiter.