Erfurt. Am 16.05. waren alle Interessierten in die ThINKA-Anlaufstelle am Berliner Platz eingeladen, sich zum Thema Vorsorgevollmacht zu informieren. Dass dieses Thema auch interessant vermittelt werden kann, bewies Frau Anhalt von der Betreuungsbehörde Erfurt. Sie informierte und beantwortete die zahlreichen Fragen der 15 interessierten Teilnehmer*innen. Eine Vorsorgevollmacht muss erstellt werden, so lange man noch geschäftsfähig ist. Mit ihr überträgt man einer Person des Vertrauens, oft dem Ehepartner oder den Kindern, die Befugnis, Entscheidungen insbesondere in Fragen der Gesundheitsfürsorge, der Unterbringung und des Vermögens zu treffen. Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht soll verhindert werden, dass im Falle einer späteren eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Behinderung vom Gericht ein Betreuer bestellt wird.