Artern. Sandra Lüdecke, Fachanwältin für Familienrecht stellte sich im Rahmen der Woche gegen häusliche Gewalt den Fragen mehrerer in der Beratung Tätigen. Gewalt, insbesondere diejenige, welche sich innerhalb der eigenen vier Wände abspielt, hat viele Gesichter, körperliche Übergriffe sind nur eines davon.
Wie vielschichtig die Probleme der Betroffenen sein können, diskutierten die Schulsozial-arbeiter, Mitarbeiter der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Psychologinnen. Es wurden folgende Fragen diskutiert: Wie lange werde ich durch Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz geschützt? Was passiert, wenn der Täter gegen Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt? Ist ein solcher Verstoß eine Straftat? Wie ist es mit den Kosten des Verfahrens?
Gutes Einfühlungsvermögen und Wissen über die breitgefächerte Thematik sind unabdingbar für die Beratungstätigkeit. Die Gesprächsrunde trug zur Wissensvermittlung bei, aber auch zur Sensibilisierung und Generierung von Handlungssicherheit.