Artern. Die Rechtslage rund um die Patientenverfügung und Generalvollmacht wurde am 24. Februar 2015 von der Mitarbeiterin des Betreuungsvereins Kyffhäuser e.V. erörtert und mit vielen Beispielen belegt.
Die medizinischen Errungenschaften und der individuelle Wunsch nach einem menschenwürdigen Leben bis zuletzt machen es notwendig, dass man sich frühzeitig mit dem Thema würdevolles Sterben auseinandersetzt. Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuung sind aktuelle Themen. Deshalb hat das Projekt ThINKA Artern das Thema mit einem Vortrag und einer Fragerunde aufgegriffen.
Es ist leider immer noch ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass der nächste Verwandte, der Ehegatte oder die Kinder automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden können, so zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall. Ohne Generalvollmacht sind Bankgeschäfte, Steuererklärung oder die Suche nach einem Heimpflegeplatz nicht möglich. Fehlt die Vollmacht, kommt es zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren. Als Berufsbetreuerin reagierte die Referentin auf die Fragen stets mit anschaulichen Praxisbeispielen, regte zum Nachdenken an, warf auch einen Blick auf vorhandene Unterlagen und überreichte abschließend Broschüren sowie Vordrucke mit Erläuterungen und Textbausteinen an die Teilnehmer.